Hotel - Gasthof - Seefelder Hof

ZIMMERPREISE 2012

 

 

 

 

 

      Hauptsaison

         Nebensaison

 

 

11.05.-10.06. / 30.06.-03.10.2012

01.01.-10.05. / 11.06.-29.06. / 04.12.-31.12.2012

 

 

 

 

 

Einzelzimmer

73,00 €   bis   126,00 €

65,00 €   bis    110,00 €

 

Doppelzimmer

95,00 €   bis   140,00 €

85,00 €   bis    125,00 €

 

Die genannten Preise verstehen sich in EURO inkl. der derzeit gültigen 19% MwSt., Logis 7%,

Frühstücksbüffet und Service pro Zimmer und Tag. Während Messezeiten gelten Hauptsaisonpreise.

Unsere Gästezimmer sind mit Balkon, teilweise Boxspringbetten, TV, Radio, Minibar, Safe, Dusche oder Bad, WC, Haartrockner und Kosmetikspiegel ausgestattet. Alle unsere Zimmer können Sie bequem und barrierefrei mit dem Aufzug erreichen. Familienzimmer ( zwei Zimmer mit Verbindung ) auf Anfrage. Abreise bis 11:00 Uhr (erwünscht!). Bezug der Zimmer ab 14:00 Uhr möglich.


    

Tagungs- und Seminarpreise auf Anfrage. Komplette Tagungsraumausstattung vorhanden.

Halbpension außerhalb der Arrangements auf Anfrage.

    

 

Ruhetage im Restaurant: 

Nebensaison:  Donnerstag und Freitag ganztags

Hauptsaison: Donnerstag ganztags

 

Zusatzbett für Kinder im Zimmer der Eltern:

 

3 bis 5 Jahre

12,00 €

 

6 bis 13 Jahre 18,00 €   

 

ab 14 Jahre

25,00 €

 

Babybett

10,00 € einmalig

 

je Hund 10,00 Euro einmalig

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:

1.     Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bereitgestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2.     Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3.     Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers Schadenersatz zu leisten.

4.     Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

5.     a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6.     b) Bis zu anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7.     Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


 

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Betriebsurlaub

Wir haben

Betriebsurlaub im Restaurant.

 

Ab 12. Februar 2012 sind wir wieder für Sie da!

   

  

Hotel geöffnet!

   

  

 

  

Aschermittwoch

Am 22. Februar 2012 findet wieder unser traditionelles Fischessen statt.

Bitte reservien Sie Ihren Tisch unter 08807/1022

 

 

 


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