Hotel Seefelder Hof Gasthof
Alexander-Koester-Weg 6
86911 DIESSEN AM AMMERSEE
Telefon: 08807/21 43 99-0 Telefax 08807/1024
www.seefelder-hof.de * E-Mail: info@seefelder-hof.de
ZIMMERPREISE 2010
Hauptsaison
08.05. - 06.06.2010
03.07. - 03.10.2010
Nebensaison
01.01. - 07.05.2010
07.06. - 02.07.2010
04.10. - 31.12.2010
Einzelzimmer
HS 73,00 € bis 118,00 € *** NS 63,00 € bis 106,00 €
nach Umstellung der MwSt
Hauptsaison : 69,00 € bis 110,00 € *** Nebensaison : 60,00 € bis 98,00 €
Doppelzimmer
HS 95,00 € bis 140,00 € *** NS 85,00 € bis 120,00 €
nach Umstellung der MwSt
Hauptsaison : 89,00 € bis 130,00 € *** Nebensaison: 80,00 € bis 112,00 €
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Die genannten Preise verstehen sich in EURO inkl. der derzeit gültigen 7 % MwSt. für Logis und 19 % MwSt. für Frühstück.
Frühstücksbüffet und Service pro Zimmer und Tag.
Während der Messezeiten gelten Hauptsaisonpreise.
Unsere Gästezimmer sind mit Balkon, teilweise Boxspringbetten, TV, Radio, Minibar, Safe,
Dusche oder Bad, WC, Haartrockner und Kosmetikspiegel ausgestattet.
Alle unsere Zimmer können Sie bequem und barrierefrei mit dem Aufzug erreichen.
Familienzimmer ( zwei Zimmer mit Verbindung ) auf Anfrage.
Abreise bis 11:00 Uhr (erwünscht!). Bezug der Zimmer ab 14:00 Uhr möglich.
Tagungs- und Seminarpreise auf Anfrage.
Komplette Tagungsraumausstattung vorhanden.
Halbpension außerhalb der Arrangements auf Anfrage.
Ruhetage im Restaurant: Nebensaison: Donnerstag und Freitag ganztags
Hauptsaison: Donnerstag ganztags
Zusatzbett:
KINDER (im Zimmer der Eltern:)
3 bis 5 Jahre 12,00 € 6 bis 13 Jahre 18,00 € ab 14 Jahre 24,00 €
Babybett 10,00 € einmalig
Hunde sind erlaubt und kostenfrei
(Bitte bringen Sie eine Hundedecke, Näpfe und Futter mit)
Gerne buchen wir für Sie SEGEL- und SURFKURSE am Ort
oder besorgen FAHRRÄDER beim örtlichen Verleih.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bereitgestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. b) Bis zu anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.